Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abzug von Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.